Grundrechte und Autorität

November 28, 2010

Unter die mit Regelbefolgung erkaufbaren Privilegien fallen für Grüner/Hilt auch das Mitbestimmungsrecht und das Wahlrecht. Im demokratischen Staat sind dies aber Grundrechte, die nur bei groben und insbesondere politischen Straftaten oder bei schweren psychischen Erkrankungen vorübergehend entzogen werden dürfen. Bei Grüner/Hilt verlieren sie also ihren Grundrechtscharakter. Sie müssen durch Konformität erarbeitet werden und eine Ansicht, die dem widerspricht (NB: die ihren Grundrechtscharakter behalten will), wird als „pedagogical correctness“ (s.o.) persifliert.

Auch Autorität speist sich bei Grüner/Hilt nicht aus demokratischer Legitimation, dem besseren Argument, persönlicher Integrität und ‚innerer‘ Autorität, Persönlichkeit, Kompetenz o.ä., sondern allein aus Durchsetzungskraft, kollektivem Auftreten der Lehrerschaft und v.a. inszenierter Machtdemonstration. Erinnert sei nur an die Vorgabe, wie die Regeln einzuführen sind (mit Feierlichkeit, Ernsthaftigkeit und gutem Anzug), und der Einschätzung (oder Hoffnung) von Grüner/Hilt, dass dieses Ereignis bei den SchülerInnen noch über Jahrzehnte Eindruck hinterlassen und kollektiv erinnert werde: Autorität und Gemeinschaftsgefühl qua Macht, Kollektiv und Inszenierung der Macht – auch das erinnert an andere Staatsformen.

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Werte oder Rechte?

Oktober 28, 2010

Eine explizite Definition dessen, wie der Begriff des Wertes verwendet wird, sucht man vergebens, auch wenn sich der Begriff bereits im Untertitel des Buches Bei STOPP ist Schluss findet und immer wieder schlagwortartig auftaucht. Eine Interpretation könnte sein, dass Grüne/Hilt Fähigkeiten, wie „Schlüsselqualifikationen […], emotionale Intelligenz, soziale Kompetenz und Soft Skills“, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit, die Fähigkeit, sich in eine Sozialstruktur einzuordnen, Konflikte fair auszutragen und diejenigen, „mit Kritik, Misserfolgserlebnissen, Leistungsanforderungen und Langeweile umzugehen“, Einfühlungsvermögen zu haben und über Kommunikationstechniken zu verfügen (vgl. 7) als Werte begreifen. Die Syntax der betreffenden Stelle scheint allerdings die „Wertevermittlung“ eher zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen dazuzugesellen; demnach müssten die „Werte“ also noch etwas anderes sein.

Es fällt auf, dass der Begriff „Wert“ fast immer in einem Atemzug mit dem der „Regel(n)“ verwendet wird[i], und dass, bevor von Werten gesprochen wird, immer zuerst von „Rechten“ (vgl. die vier Rechte, die den vier Bausteinen zugrunde liegen) die Rede ist. Im hier nicht näher behandelten zweiten Teil des Buches Bei STOPP ist Schluss findet sich folgendes Zitat: „Sie bestimmen durch Ihr Verhalten den Wert einer Regel. Nur wenn Sie bei diesen Entwertungsversuchen [Beispiel: Regel wird ins Lächerliche gezogen] reagieren und vor allen anderen Schülern einen hohen Preis dafür verlangen, werden die Schüler wissen, dass Ihnen und der Schule diese Regel etwas wert ist. Das ist Wertevermittlung.“ (93). Damit ist „Wert“ für Grüner/Hilt eine Eigenschaft, die einer Regel zukommt, und deren Position in einem Statusgefüge mit positiven negativen Sanktionen etabliert werden muss. Dies wird durch die pekuniäre Metaphorik unterstrichen.

Genau besehen ist das Verhältnis zwischen Rechten, Regeln und Werten bei Grüner/Hilt so konzipiert, dass zuoberst der Hierarchie ein bestimmtes Recht steht, wie z.B. das „Recht auf störungsfreien Unterricht“. Wird dieses Recht eingefordert, gibt man ihm einen bestimmten Wert, fordert man es nicht ein, sinkt der Wert des Rechtes. Um dieses Recht zu seiner Durchsetzung zu verhelfen und damit seinen Wert zu steigern, bedarf es der Regeln. Wer die Regeln so internalisiert hat, dass er/sie automatisch befolgt, hat damit gleichzeitig das Recht internalisiert und ihm zu einer Wertsteigerung verholfen.

Diese Verwendung des Begriffes „Wert“ und die Grüner/Hilt’sche Hierarchiebeziehung zwischen Rechten, Regeln und Werten stellt die ethisch-philosophischen und rechtsphilosophischen Beziehungen zwischen Werten, Rechten und Regeln auf den Kopf: Werte (wie z.B. der Wert der Menschenwürde, oder eines gegenseitigen respektvollen Umgangs) können zwar ggf. durch eine Regel bzw. durch ein Gesetz eingefordert und geschützt werden, sie gehen aber der Regel und dem Gesetz voraus und stehen auf jeden Fall über ihnen. Aus Werten leiten sich Rechte ab (aus der Menschenwürde die Menschenrechte), die ggf. gesetzlich (in Grundrechten) fixiert und damit einklagbar werden. In jedem Fall sind Werte absolut, d.h., ihr Wertecharakter ist nicht davon abhängig, ob und inwiefern die ihnen zugehörigen Rechte und Regeln respektiert oder eingehalten werden. Diesen grundlegenden Zusammenhang und dieses grundlegende Hierarchieverhältnis, wie es z.B. ja auch im Grundgesetz Ausdruck findet, haben Grüner/Hilt also marktökonomisch pervertiert.


[i] Durch den ersten Baustein sollen „Werte und Arbeitshaltungen“ (4) gelernt werden. Vgl. auch Grüner, „Fortbildungen. Schule und Jugendhilfe. Erfolgskriterien“, wo „Regeln und Normen“, Verhaltensmuster, Kompetenztraining und Wertevermittlung in einem Atemzug genannt werden. Vgl. sodann die Ausführungen zur Arbeits- und Ruheregel (23), vgl. 5: „Werte und Sozialtraining“, die Ausführungen auf S. 11 zu „Werten, Regeln, Grenzen und Normen“


Aufbau des Grüner/Hilt’schen Gesamtprogramms

Oktober 28, 2010

Das Gesamtprogramm gliedert sich in vier Bausteine, denen jeweils eine Fortbildung und den meisten davon auch eine Veröffentlichung oder eine Teilveröffentlichung zugeordnet ist.

Die vier Bausteine und entsprechend die ersten vier im Bereich „Schule und Jugendhilfe“ buchbaren Fortbildungen sind in zwei große Konfliktbereiche aufgeteilt, „Konflikte in der Klasse“ und „Konflikte zwischen Einzelnen“. Unterteilt sind der erste Großbereich in den Unterbereich Konflikte „im Unterricht“ (Baustein eins) und „unter Schülern“ (Baustein zwei), der zweite in Konflikte zwischen Einzelnen, die „beidseitig“ (Baustein drei) und solche die „einseitig verursacht“ (Baustein vier) sind. Die fünfte Fortbildung vermittelt „Strategien gegen Mobbing“[i], ihr Thema ist damit eine Vertiefung des zweiten, dritten und vierten Bausteins.

Jeder Baustein setzt ein ihm zugrundeliegendes „Recht“ voraus, das mit den Regeln bzw. Methoden des jeweiligen Bausteins eingefordert und durchgesetzt werden soll und durch welche die Schüler/innen bestimmte Dinge lernen sollen. So soll das „Recht auf störungsfreien Unterricht“ durch die „Regeln des Zusammen-Arbeitens“, das „Recht auf respektvollen Umgang“ durch die „Regeln des Zusammen-Lebens“, das „Recht auf gewaltfreie Konfliktlösung“ durch „Mediation“ und das auf „Recht auf Wiedergutmachung“ durch den „Täter-Opfer-Ausgleich“ durchgesetzt werden. Gelernt werden sollen im Baustein eins „Werte und Arbeitshaltungen“, im Baustein zwei „soziale Spielregeln“, im Baustein drei, „konstruktiv streiten [zu] lernen“, und im vierten, „[sich] konstruktiv wehren [zu] lernen“. Insgesamt soll damit den Schülern/innen „Teamkompetenz“ (erster Großbereich) und „Konfliktkompetenz“ (zweiter Großbereich) vermittelt werden, beide Kompetenzbereiche sollen in die Schulentwicklung einfließen.

Zur für Grüner/Hilt notorischen Umhierarchisierung von Rechten gegenüber Werten vgl. den Eintrag unter Werte und Regeln sowie den unter Werte oder Rechte?
 


[i] Grüner, „Fortbildungen. Schule und Jugendhilfe“.


Zwang und Selektion

September 10, 2010

Für Grüner/Hilt ist die Schule ein Gefängnis, ein Zwangskontext. Dementsprechend verstehen sie ihre „Pädagogik“ als eine, die dem ins Auge sieht (nicht etwa dies hinterfragt, daran etwas ändert oder wenigstens überlegt, wie man dies ändern könnte…), die „dem erlebten Zwangscharackter von Schule gerecht wird“.

Schule hat nach Ansicht der beiden den Sinn und Zweck, die Schüler/innen  „fit zu machen für die Leistungsgesellschaft“, sie habe die Funktion, eine „‘Vorsortierung’“ vorzunehmen und sei eine „Vorbereitungs- und Selektionsinstanz“. In anderen und ihren eigenen Worten: „Aufgabe der Schule ist es nicht, Gleichheit herzustellen, sondern Unterschiede deutich zu machen.“ (Bei Stopp ist Schluss, S. 8 & 9.)

Ihr Programm verstehen sie als Antwort auf den erlebten Zwantskontext und den Selektionsauftrag.  (Vgl. aaO., 9).


Demokratische Grundwerte?

September 9, 2010

Grüner/Hilt schlagen vor, dass nur diejenigen Schüler/innen, die sich an die Regeln halten, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte erhalten und Verwantwortung tragen dürfen; sie betrachten all dies als Privilegien, die man sich erst erwerben müsse bzw. die man auch verwirken könne.

De facto schlagen sie damit vor, in der Schule – die laut Bildungsplan und Schulgesetz die SchülerInnen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihren Werten erziehen soll – die demokratischen Grundrechte und -werte der Mitbestimmung, des aktiven und passiven Wahlrechtes auszusetzen – ohne dass dies freilich als solches benannt (oder erkannt?) wird. Eine alternative (sprich: rechtsstaatliche) Sicht diffamieren sie jedenfalls (allein) als ein weiteres Beispiel von über Bord zu werfender „pädagogische[n] correctness“, für die aufzugeben man „Mut“ benötige (vgl. „Bei Stopp ist Schluss“, S. 33). Ist den beiden die Tragweite ihres Vorschlages nicht bewußt, oder nehmen sie sie bewußt in kauf?


Werte und Regeln

September 9, 2010

„Werte und Regeln vermitteln“, heißt der Untertitel von „Bei Stopp ist Schluss.“ –

Aber welche Werte werden denn vermittelt? Der einzige Wert, der sich – gleichwohl nicht so genannt, eine Reflexion über Werte sucht man vergebens  – durch das Buch zieht und der vermittelt wird ist der, Regeln zu folgen und sich dadurch „Freiheit“ zu erkaufen. Es geht Grüner/Hilt auch überhaupt nicht um Werte (ich zweifle, dass den beiden klar ist, was damit überhaupt gemeint sein könnte). Stattdessen geht es ihnen um den „Wert“ einer Regel wie er durch das Insistieren der Lehrkraft auf der entsprechenden Regel bestimmt wird, den Preis, den die Übertretung kostet und die Belohnung, die die Befolgung der Regel einfährt. Anders gesagt, es geht nicht um Werte und Handlungsmaximen, die ihrerseits eine situativ und kontextuell variable Handlungen erfordern, sondern allein um den (in Gutscheinen, Jokern, Strichen, „Privilegien“) ausgedrückten und einlösbaren Preis des stupiden Regelbefolgens. In den Worten der beiden:

„Sie [die Lehrkraft] bestimmen durch Ihr Verhalten den Wert einerRegel. Nur wenn Sie bei […] Entwertungsversuchen [von Schülerseite – gemeint sind Verballhornisierungen o.ä.] reagieren und vor allen anderen Schülern einen hohen Preis dafür verlangen, werden die Schüler wissen, dass Ihnen und der Schule diese Regel etwas wert ist. Das ist Wertevermittlung.“ Bei Stopp ist Schluss, S. 93.

 

Vgl. auch Werte oder Rechte?


Weitere Literatur

September 9, 2010

Literatur, die sich kritisch mit dem von Grüner/Hilt propagierten Programm und verwandten Ansätzen auseinandersetzt bzw. Alternativen aufzeigt: (Dieses Verzeichnis ist wie der Rest des Blogs in Arbeit.)

Dörr, Margot/Herz, Birgit  (Hrsg.): Unkulturen“ in Bildung und Erziehung. 1. Aufl. Wiesbaden 2010.

in diesem Buch empfehle ich insbeondere den Aufsatz von Birgit Herz: „Neoliberaler Zeitgeist in der Erziehung: Zur aktuellen Disziplinarkultur.“ auf den Seiten 171-190.

Bröcher, Joachim: Trainingsraum Kritik: Bedenken zu einem fragwürdigen Modell schulischer Disziplinierung, Norderstedt 2010.

 

Beiträge im DLF zum Thema Erziehung und Bildung:

Elsbeth Stern von der ETH Zürich zu Drill in der Erziehung:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1377057/