Grundrechte und Autorität

Unter die mit Regelbefolgung erkaufbaren Privilegien fallen für Grüner/Hilt auch das Mitbestimmungsrecht und das Wahlrecht. Im demokratischen Staat sind dies aber Grundrechte, die nur bei groben und insbesondere politischen Straftaten oder bei schweren psychischen Erkrankungen vorübergehend entzogen werden dürfen. Bei Grüner/Hilt verlieren sie also ihren Grundrechtscharakter. Sie müssen durch Konformität erarbeitet werden und eine Ansicht, die dem widerspricht (NB: die ihren Grundrechtscharakter behalten will), wird als „pedagogical correctness“ (s.o.) persifliert.

Auch Autorität speist sich bei Grüner/Hilt nicht aus demokratischer Legitimation, dem besseren Argument, persönlicher Integrität und ‚innerer‘ Autorität, Persönlichkeit, Kompetenz o.ä., sondern allein aus Durchsetzungskraft, kollektivem Auftreten der Lehrerschaft und v.a. inszenierter Machtdemonstration. Erinnert sei nur an die Vorgabe, wie die Regeln einzuführen sind (mit Feierlichkeit, Ernsthaftigkeit und gutem Anzug), und der Einschätzung (oder Hoffnung) von Grüner/Hilt, dass dieses Ereignis bei den SchülerInnen noch über Jahrzehnte Eindruck hinterlassen und kollektiv erinnert werde: Autorität und Gemeinschaftsgefühl qua Macht, Kollektiv und Inszenierung der Macht – auch das erinnert an andere Staatsformen.

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