Grüner/Hilt schlagen vor, dass nur diejenigen Schüler/innen, die sich an die Regeln halten, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte erhalten und Verwantwortung tragen dürfen; sie betrachten all dies als Privilegien, die man sich erst erwerben müsse bzw. die man auch verwirken könne.
De facto schlagen sie damit vor, in der Schule – die laut Bildungsplan und Schulgesetz die SchülerInnen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihren Werten erziehen soll – die demokratischen Grundrechte und -werte der Mitbestimmung, des aktiven und passiven Wahlrechtes auszusetzen – ohne dass dies freilich als solches benannt (oder erkannt?) wird. Eine alternative (sprich: rechtsstaatliche) Sicht diffamieren sie jedenfalls (allein) als ein weiteres Beispiel von über Bord zu werfender „pädagogische[n] correctness“, für die aufzugeben man „Mut“ benötige (vgl. „Bei Stopp ist Schluss“, S. 33). Ist den beiden die Tragweite ihres Vorschlages nicht bewußt, oder nehmen sie sie bewußt in kauf?